Freizeitmaßnahmen

Wichtige Information für Anträge ab dem 01.07.2024

Alle Freizeitmaßnahmen die nach dem 01.07.2024 begonnen wurden, können aufgrund der Vielzahl der Anträge beim KJR erst ab dem 01.11.2024 ausbezahlt werden. Eine Fristverlängerung ist nur mit Antrag an boll@kjr.de bis maximal zum 11.10.2024 möglich.

Wer?

Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Voraussetzungen der Zuwendung

  • Die Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und zwei volle Tage dauern
  • Gefördert werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre. Die Mindestteilnehmer:innenzahl ist 8 Personen
  • Alle Antragsinformationen finden Sie im Download der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
  • Die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, die nicht Mitglied im KJR sind, ist nur nach Vorlage eines Nachweises des Sitzes der Organisation sowie der Gemeinnützigkeit möglich

Höhe der Zuwendung

  • in 2024 10.- € pro Tag und Teilnehmer:in oder Betreuer:in.
  • maximal 7.500.- € je Freizeitmaßnahme. Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)

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